§ 1 Vertragsgegenstand

Hiermit werden zwischen Personaltrainer Stefan Krückl und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Stefan Krückl übt die Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit aus. Der Status ist der eines freien Gewerbes. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Stefan Krückl diese AGB.

§ 2 Leistungen

1. Der Inhalt wird gemeinsam erarbeitet, individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasst und im Personal Training umgesetzt.

2. Die Einheiten finden, nach Absprache, entweder in einem Park, Fitness Studio oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens statt.

3. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 55 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.

§ 3 Terminvereinbarung / Stornierung

1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 48 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung wird diese in Rechnung gestellt.

2. Für Absagen von Terminen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin wird keine Stornogebühr verrechnet. Der Termin wird einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Bei Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn der TE, beträgt die Stornogebühr 50%. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden beträgt die Stornogebühr 100%. Es entfallen nur die Fahrtkosten.

3. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage vom Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

4. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

5. Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Stefan Krückl abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten  Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

§ 4 Kosten und Bezahlung

1. Das Erstgespräch ist kostenlos.

2.. Die Preise für meine Trainings- und Beratungsleistungen werden grundsätzlich nach Vereinbarung festgelegt. Das Honorar variiert je nach Anforderung, Umfang und Tageszeit. Es gilt das jeweils erstellte Angebot.

3. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.

4. Die Bezahlung erfolgt vor dem Training / der Beratung oder per online Überweisung (Paypal, Sofortüberweisung oä). Der Betrag ist ohne Abzug zahlbar.

5. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.

§ 5 Sonstige Kosten

1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.

§ 6 Sporttauglichkeit / Gesundheitliche Voraussetzungen

1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personaltraining von Stefan Krückl eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Besonders bei Messverfahren wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.Bsp: Herzschrittmacher) im Körper befinden.

2. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

3. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr / eigenes Risiko. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.

§ 7 Allgemeines

1. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Fitness-Check durchgeführt. Diese persönlichen und notwendigen Daten werden mittels EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

2. Personen- und Firmenbezogene Kundendaten speichere und verarbeite ich unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen. Vertrauliche Informationen und eventuelle Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die mir im Rahmen der Tätigkeit bekannt geworden sind, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 8 Urheberrecht / Veröffentlichung

1. Sämtliche auf meinen Internetseiten wiedergegebenen Inhalte wurden mit großer Sorgfalt aufbereitet und zu Deiner Information publiziert. Dennoch sind Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen somit ohne Gewähr.

2. Für den Inhalt fremder Internetseiten, welche mittels direktem oder indirektem Verweis ("externe Hyperlinks - öffnen in neuem Fenster") referenziert werden, kann von mir als Medieninhaberin und Herausgeberin keine Verantwortung übernommen werden.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

1. Ich hafte für Schäden / Verletzungen nur dann, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall oder bei eventuellen Lücken sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort ist an dem im Angebot ausgewiesenen Veranstaltungsort. Gerichtsstand für alle Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen, ist Wien.

4. Die Bekanntgabe sämtlicher E-Mail Adressen entspricht keiner Zustimmung zum Erhalt unaufgeforderter E-Mails laut TKG § 101.